1543 Der Deutsche Bundestag



Der Deutsche Bundestag

Der große Saal oben wird Plenarsaal genannt. Er befindet sich in einem Gebäude, das man Reichstag nennt. Dieses Gebäude wurde von 1884 bis 1894 in Berlin errichtet. Damals gab es das Deutsche Reich. An der Spitze stand ein Kaiser. Gegen den Willen des Kaisers konnte damals nur wenig geschehen. Er bestimmte den wichtigsten Politiker des Reiches, den Reichskanzler. Es gab zwar schon eine Vertretung des Volkes, die man Reichstag nannte. Sie bestand aber nur aus Männern und die Abgeordneten wurden nur von Männern gewählt. Viele davon gehörten der reichen Oberschicht, dem Adel, an.


Heute gibt es keinen Kaiser mehr. Im Reichstag tagen nunmehr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Dazu gehören selbstverständlich auch Frauen. Sie werden alle 4 Jahre von der Bevölkerung neu gewählt und natürlich dürfen auch Frauen wählen. Die Anzahl der Stimmen, die eine Partei bekommt, entscheidet darüber, wie viele Abgeordnete sie in den Bundestag entsenden darf.


Die Abgeordneten des Bundestages bilden das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Sie beraten und entscheiden über Gesetze, die in unserem Land gelten. Sie entscheiden mit Mehrheit. Nach einer Abstimmung gilt ein Gesetz für alle, auch für die, die dagegen gestimmt haben. Das Wort "Parlament" leitet sich von dem lateinischen Wort "parlare" ab, das bedeutet "reden" oder "sich verständigen".


Früher wurde der Reichskanzler vom Kaiser ernannt. Heute wählt der Deutsche Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin, jeweils für 4 Jahre. Ein Bundeskanzler oder eine Bundeskanzlerin kann übrigens vor Ablauf einer Amtszeit von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages abgewählt werden. Dann muss aber gleichzeitig ein neuer Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin gewählt werden.


Die Sitzungen des Deutschen Bundestages werden von einem Bundestagspräsidenten oder einer -präsidentin geleitet. Aus den Fraktionen werden Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt, die ebenfalls Sitzungen leiten dürfen. Bei den Beratungen wird jedes gesprochene Wort von Stenografen mitgeschrieben und anschließend in Archiven aufbewahrt.


Weil die Beratung über Gesetze oft kompliziert und langwierig sind, werden sie in Ausschüssen vorbereitet. In diesen Ausschüssen sind Abgeordnete der Fraktionen vertreten. Die Sitzungen finden in Nebengebäuden des Deutschen Bundestages statt. Allen Abgeordneten stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite, die ihnen helfen, ihre Aufgaben zu bewältigen und natürlich auch Büros, in denen sie arbeiten können.

Bild: Hamsterkiste

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